Allgemeine Geschäftsbedingungen
der frames2art medienkunst UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
- 1. Wann gelten die AGB’s?
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen Auftraggeber und frames2art medienkunst UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (nachfolgend frames2art genannt). Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die AGB’s an.
2. Wann ist ein Auftrag erteilt?
Auftragserteilung, Annahme, Änderungen und Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsschluss sind nur dann wirksam, wenn sie von frames2art schriftlich bestätigt wurden. Vertragliche Änderungen nach Abschluss des Vertrages müssen ebenfalls schriftlich bestätigt werden.
3. Die Führungsrolle
frames2art übernimmt die Federführung bei den zu erledigenden Arbeiten im Rahmen der Filmproduktion und vertritt den Auftraggeber gegenüber Dritten.
4. Wieviel Zeit haben wir?
Der Auftraggeber gibt frames2art ausreichend Zeit, damit der Auftrag ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann und beide Seiten am Ende zufrieden sein können.
5. Zusätzlichen Kosten und Leistungen
Kosten die durch die Bearbeitung eines Auftrages entstehen, werden nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber von frames2art in Rechnung gestellt.
6. Wer ist der Urheber?
Das Urheberrecht an erstelltem Film- oder Videomaterial bleibt bei frames2art. Dem Auftraggeber werden Nutzungsrechte eingeräumt, kein Recht an Rohdaten o.ä.. Möchte der Auftraggeber über die vereinbarte Nutzung hinaus Rechte am Film erwerben, muss darüber eine gesonderte Vereinbarung mit frames2art getroffen werden.
7. Veröffentlichungen und Promotion
frames2art darf das Film- und Videomaterial zu Werbezwecken oder als Referenzmaterial veröffentlichen, wenn dies auch im Interesse des Auftraggebers geschieht.
8. Was kommt ins Archiv?
Nach Beendigung der Arbeiten verpflichtet sich frames2art das erstellte Material mindestens 6 Monate aufzubewahren.
9. Wer haftet für was?
frames2art haftet für eine sorgfältige und sachgemäße Durchführung des Auftrages. Als Grundlage dienen anerkannte Regeln und der allgemeine Stand der Technik. Die Haftung ideeller Werte wird grundsätzlich ausgeschlossen. Im Falle eines Haftungsanspruches von Seiten des Auftraggebers ist dieser schriftlich vorzubringen.
10. Das Recht zum Rücktritt
frames2art hat ein Rücktrittsrecht, wenn vom Auftraggeber Änderungen und Erweiterungen verlangt werden, die wesentlich über den vereinbarten Zeitplan und über dessen Umfang, hinausgehen. Der Auftraggeber kann die Zusammenarbeit beenden, indem er dies rechtzeitig schriftlich ankündigt. Kündigt der Auftraggeber frames2art und weist kein Verschulden nach, werden die bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
11. Wie wird gezahlt?
Bei Aufträgen mit einem Budget von unter 5000 Euro (Nettobetrag) muss die Zahlung bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung erbracht werden. Handelt es sich um Aufträge mit einem Budget über 5000 Euro (Nettobetrag), ist bei Auftragserteilung 25 % der Rechnungssumme zu erbringen. Die restliche Summe unmittelbar nach Rechnungsstellung. Bis zur Begleichung der der Rechnungssumme verbleiben alle Rechte bei frames2art.
12. Abgabe und Abnahme
Der Film wird wie im Konzept o.ä. beschrieben bearbeitet. Der Auftraggeber erhält, wenn nicht anders besprochen, 2 Korrekturstufen der Produktion zur Abnahme. Die Korrekturen umfassen Änderungen in Schnitt und Grafik im Rahmen des Angebots. Zu Nachdreh und Neuvertonungen ist frames2art nicht verpflichtet. Wird bis 4 Wochen nach Abgabe durch frames2art keine Abnahme erklärt oder keine Verbesserungswünsche geäußert, gilt der jeweilige Projektstufe als angenommen.
Gerichtsstand ist Wiesbaden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.